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Gremien

Ebenen

Die demokratische Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerin nen und Lehrern in den Schulen des Landes Brandenburg ist im Brandenburgischen Schulgesetz geregelt (Teil 7, Mitwirkungsrechte in der Schule). Alle drei Interessensgruppen nehmen in den verschiedenen Gremien gleichberechtigt ihre demokratischen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte in der Schule wahr, setzen sich aktiv für ihre Schule ein, machen Vorschläge und entscheiden mit. Die Gremien gibt es auf verschiedenen Ebenen: in jeder Klasse, jeder Schule, jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt sowie für das gesamte Land.

 

Die Mitwirkung in der Schule wird nach § 74 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) 1. in unmittelbarer Form ausgeübt (s. Teil 5 des BbgSchulG) 2. und durch Gremien (kollektive Rechte) wahrgenommen.

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Gremiengeschäftsstelle: Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Wirkung, Ratgeber für Schüler- und Elternvertretungen: Schüler und Eltern mit Wirkung