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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein Gremium, in dem Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam und gleichberechtigt beraten und entscheiden. Die Schulkonferenz berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen. Die Drittelparität erlaubt, dass die drei großen Personengruppen der Schule (Eltern, Lehrkräfte, Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können.

 

Mitglieder der Schulkonferenz sind: 

  • die Schulleiterin oder der Schulleiter, 

  • vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte, 

  • fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler, 

  • fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz, 

  • eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers. 

Somit ergibt sich eine Gesamtzahl von 16 Mitgliedern.

 

Unmittelbares Entscheidungsrecht hat die Schulkonferenz bei folgenden Themen:

  • Grundsätze der Raumverteilung

  • Haus- und Pausenordnung

  • Ausnahme von der fünf-Tage-Schulwoche, der tägliche Unterrichtsbeginn und variable Ferientage

  • Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen

  • Grundsätze der Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann

  • Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben

  • Grundsätze zur Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule

  • Vereinbarungen von Schulpartnerschaften

     

Entscheidungsrecht mit der Mehrheit der in ihr vertretenden Lehrkräfte

  • Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte

  • Grundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Unterrichtsangebote

  • Grundsätze für die Verteilung von Klassenarbeiten

  • Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der Schule

 

Anhörungs- und Antragsrecht

  • Fortführung, Änderung oder Auflösung der Schule 

  • Schulbezirke, Schulwege einschließlich Schülerlotsen, 

  • Schulentwicklungsplan 

  • größere bauliche Maßnahmen 

  • Einrichtung einer Leistungs- und Begabungsklasse oder Organisation als Spezialschule oder Spezialklasse einschließlich des Schulprogramms

  • Organisation als Schule mit besonderer Prägung einschließlich des Schulprogramms

  • Ganztagsangebote gemäß VV Ganztag 

  • Durchführung und Änderung von Schulversuchen 

  • Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen 

  • Bestellung der Schulleitung

 

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Gremiengeschäftsstelle: Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Wirkung, Ratgeber für Schüler- und Elternvertretungen: Schüler und Eltern mit Wirkung