Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist ein Gremium, in dem Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam und gleichberechtigt beraten und entscheiden. Die Schulkonferenz berät in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Schule betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen. Die Drittelparität erlaubt, dass die drei großen Personengruppen der Schule (Eltern, Lehrkräfte, Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können.
Mitglieder der Schulkonferenz sind:
die Schulleiterin oder der Schulleiter,
vier Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Lehrkräfte,
fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Konferenz der Schülerinnen und Schüler,
fünf Vertreterinnen oder Vertreter der Elternkonferenz,
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers.
Somit ergibt sich eine Gesamtzahl von 16 Mitgliedern.
Unmittelbares Entscheidungsrecht hat die Schulkonferenz bei folgenden Themen:
Grundsätze der Raumverteilung
Haus- und Pausenordnung
Ausnahme von der fünf-Tage-Schulwoche, der tägliche Unterrichtsbeginn und variable Ferientage
Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen
Grundsätze der Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann
Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben
Grundsätze zur Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule
Vereinbarungen von Schulpartnerschaften
Entscheidungsrecht mit der Mehrheit der in ihr vertretenden Lehrkräfte
Festlegung pädagogischer Ziele und Schwerpunkte oder das Schulprogramm und dessen Fortschreibung auf Vorschlag der Konferenz der Lehrkräfte
Grundsätze für Förderunterricht und andere zusätzliche Unterrichtsangebote
Grundsätze für die Verteilung von Klassenarbeiten
Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich der Schule
Anhörungs- und Antragsrecht
Fortführung, Änderung oder Auflösung der Schule
Schulbezirke, Schulwege einschließlich Schülerlotsen,
Schulentwicklungsplan
größere bauliche Maßnahmen
Einrichtung einer Leistungs- und Begabungsklasse oder Organisation als Spezialschule oder Spezialklasse einschließlich des Schulprogramms
Organisation als Schule mit besonderer Prägung einschließlich des Schulprogramms
Ganztagsangebote gemäß VV Ganztag
Durchführung und Änderung von Schulversuchen
Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen
Bestellung der Schulleitung
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Gremiengeschäftsstelle: Schülerinnen, Schüler und Eltern mit Wirkung, Ratgeber für Schüler- und Elternvertretungen: Schüler und Eltern mit Wirkung


